Ausbildungen für Lehrkräfte

Trampolinturnen in der Schule

Damit Sportlehrkräfte ein Minitrampolin oder ein (großes) Trampolin im Sportunterricht einsetzen dürfen, muss gemäß der aktuellen Verordnung über die Aufsicht der Schüler*innen eine Qualifikation (der sogenannte Trampolinschein) erworben werden.

Die Hessische Turnjugend bietet eine Kompaktqualifikation an, die sowohl das Turnen am Minitrampolin als auch das Trampolinturnen in der Schule beinhaltet und sich über drei Lehrgangstage erstreckt. Die Lernziele sind so ausgerichtet, dass die Lehrkräfte die spezifischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erfahren und beherrschen lernen, die für die Umsetzung in unterrichtliche Handlungsfähigkeit im Turnen am Trampolin und am Minitrampolin in der Schule erforderlich sind.

Dazu gehören vor allem: Kenntnisse der Geräteteile (verschiedene Modelle) und deren Funktion sowie des Geräteauf- und Geräteabbaus mit den entsprechenden Sicherheitsaspekten, Kenntnisse der spezifischen Didaktik und Methodik des Minitrampolinturnens unter der übergreifenden pädagogischen Perspektive des Sportunterrichts, Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen zur Vermittlung einzelner Übungen und Kenntnisse der wichtigsten Merkmale der Bewegungsstrukturen. Zudem bietet die Fortbildung die optimale Möglichkeit auch eigene Erfahrungen in den grundlegenden Bewegungsformen beim Trampolinturnen zu sammeln, die den Schülerinnen und Schülern im Sportunterricht vermittelt werden sollen.

› Weitere Informationen, Termine und zur Anmeldung bei der Hessischen Turnjugend

Anne Schäfer
Trainer-C Gerätturnen, HTJ-begleitete Lizenzausbildung

Geschäftsstelle Frankfurt
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